Anforderungen an den Dämmstoff


Bedingt durch das Konstruktionsprinzip, die Wärmedämmung außerhalb der Abdichtung anzuordnen, muss der Dämmstoff mehreren Einflüssen dauerhaft widerstehen können. So muss der Dämmstoff dauerhaft Wasser durch Niederschlag und der Frost-Tau-Wechsel-Beanspruchung widerstehen ohne nennenswert etwas von seiner Dämmleistung und Druckfestigkeit einzubüßen. Derzeit ist nur extrudierter Polystyrolschaum (XPS) nach DIN EN 13164[3] ohne Einschränkung diesen Anforderungen gewachsen und damit vorbehaltlos für die Umkehrdachbauweise geeignet.

In der DIN V 4108-10 [2] werden für verschiedene Wärmedämmstoffe und verschiedene Anwendungsgebiete Mindestanforderungen definiert, die der Wärmedämmstoff erfüllen muss. Wärmedämmstoffe für die keine Anforderungen definiert sind, bzw. für bestimme Anwendungen der Vermerk „keine genormte Anwendung“ zu finden ist, sind für diese Anwendung nicht geeignet oder bedürfen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung um trotz fehlender Normung eingesetzt werden zu dürfen.

Innerhalb dieser DIN V 4108-10 findet sich nur ein Dämmstoff, der für die Anwendung Umkehrdachdämmung genormt ist. Dieser Dämmstoff ist extrudierter Polystyrolschaum (XPS) nach DIN EN 13164 [3].

Je nachdem welche Belastungsgruppe (näheres s. DIN V 4108-10) gewählt wird, muss das XPS-Produkt mindestens folgende Parameter erfüllen:

Tabelle 1: Anforderungen an XPS-Produkte bei der Verwendung als Umkehrdachdämmung

Anforderungen* Druckfestigkeitsklassen
 

dh

ds

dx

Druckspannung oder Druckfestigkeit CS(10\Y)
300
CS(10\Y)500 CS(10\Y)700
Kriechverhalten - CC(2/1,5/50)
150
CC(2/1,5/50)
200
Dickentoleranz T1
Dimensionsstabilität bei definierten
Temperatur und Feuchtebedingungen
DS(TH)
Verformung bei definierten Druck- und Temperaturbeanspruchung DLT(2)5
Wasseraufnahme bei Diffusion WD(V)5
Frost-Tau- Wechselbeanspruchung FT1

* : welche Prüfnormen und Anforderung sich hinter den verschiedenen Parametern verbergen, kann in der EN 13164 nachgelesen werden.Diese Anforderungen an den Dämmstoff gelten nur für das bekieste Umkehrdach. Begrünte oder befahrbare Umkehrdächer werden in der DIN V 4108-10 nicht geregelt und bedürfen deshalb einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung. Welche Anforderungen dann gefordert werden, kann den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen entnommen werden. Für das begrünte Umkehrdach z.B. der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-23.31-1540 [4].